Erstauftraggeberprinzip (,,Bestellerprinzip‘‘) 2023 – Das Beben in der Immobranche
Nach jahrelangen, erbitterten Diskussionen zwischen den Vertretern unserer Branche und den unterschiedlichen Regierungskonstellationen, ist nun das Ende des Provisionsanspruchs im Zuge von Vermittlungstätigkeiten für wohnungssuchende Mieter gekommen. Eine seit mehr als 20 Jahren geführte Diskussion findet damit ein Ende. Ursprünglich wurde der Provisionsanspruch um den Umsatzsteuerbetrag der Mietbasis verringert, anschließend von drei auf zwei Monatsmieten reduziert und nun folgen wir unseren deutschen Kollegen, die das sogenannte Bestellerprinzip bereits vor einigen Jahren eingeführt haben.
Am 01.03.2023 wurde das Bestellerprinzip für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen im Nationalrat beschlossen.
Mit Wirksamkeit 1. Juli 2023 treten die neuen Regelungen in Kraft. Vermutlich wird es am Markt jedoch bereits deutlich früher zu Forderungen nach einer Reduzierung oder gänzlichem Wegfall der Provision des Maklers kommen. Der Mietinteressent könnte andernfalls einige Wochen warten und dann erst zu einem späteren Zeitpunkt anmieten.
Grundsätzlich darf bei Abschluss eines Maklervertrages über Wohnimmobilien, egal ob es sich dabei um ein Einfamilienhaus, einen Altbau oder einen Neubau handelt, ein Provisionsanspruch nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber ein sogenannter Erstauftraggeber ist und der Makler das Objekt noch nicht inseriert hat. Die Umgehungsmöglichkeiten wurden unseres Erachtens umfassend berücksichtigt und durch adäquate Formulierungen ausgeschlossen, sodass sich künftig jeder Vermieter mit einem Provisionsanspruch des Maklers auseinandersetzen muss.
Der bisherige, sehr umfassende, aus dem Konsumentenschutz abgeleitete Informationsanspruch des Mieters entstand mit Zustandekommen eines Maklervertrages, welcher künftig jedoch nicht mehr mit dem Mieter abgeschlossen wird. Es wird von den Marktgegebenheiten abhängen, inwieweit der Vermieter seinen möglichen, zukünftigen Mieter als Vertragspartner bereits vor Abschluss eines Mietvertrages informieren möchte.
Der größte Aufwand in der Vermittlungstätigkeit von marktüblichen Angeboten lag auch bisher nicht bei der Besichtigung der Objekte, sondern vor allem in der Aquise, Vor- und Aufbereitung der Unterlagen, Bilder und Informationen sowie dem Ausloten und Verhandeln des abzuschließenden Vertrages. Die Informationsaufbereitung sowie die optisch ansprechende und vor allem übersichtliche Gestaltung der Unterlagen für digitale Medien, darf nicht unterschätzt werden.
Um Ihnen auch in Zukunft eine professionelle Bewirtschaftung Ihrer Immobilien zu ermöglichen, bieten wir Ihnen folgende Lösung, wie Sie künftig bei der Vermietung vorgehen können:
Persönliche Maklerleistung
Der Vermieter beauftragt wie bisher einen Makler mit der Vermittlung seiner Immobilie. Der Makler bereitet sämtliche Unterlagen der zu vermietenden Wohnung inklusive aller notwendigen Informationen, Fotos sowie einem 3D Scan vor und inseriert diese anschließend. Bei dieser Variante steht der Makler dem potenziellen Mietinteressenten für sämtliche Fragen persönlich zur Seite. Er unterstützt und begleitet das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses. Die Provision ist im Falle eines Mietvertragsabschlusses vom Vermieter zu tragen. Diese Variante wird vor allem im gehobeneren Segment von uns empfohlen.
Vorteile durch Vermittlung eines Immobilienmaklers im Rahmen des Vermietungsprozesses
Zeitersparnis
Makler sperren nicht nur Türen auf, sondern übernehmen den gesamten Prozess von der Erstellung eines Inserats über die Bearbeitung der Kundenanfragen, Vereinbarung und Durchführung von Besichtigungsterminen bis hin zur Vertragsunterzeichnung & Schlüsselübergabe.
Persönliche Betreuung/Reporting
Unsere Kunden dürfen mit einer außergewöhnlichen Betreuung rechnen. Sie werden im Rahmen unseres Reportings in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Vertriebsstand Ihrer Immobilie informiert.
Professionelle Objektaufbereitung
Die Objektaufbereitung ist der wohl am häufigsten unterschätze Teil der Maklerleistung. Sie ist allerdings das Zünglein an der Waage und ausschlaggebend für den bestmöglichen Vermittlungserfolg. Moderne Darstellungen mittels professioneller Fotos, 3D-Rundgängen, Drohnenvideos oder Gimbalrundgängen heben die Vorzüge einer Immobilie hervor und machen diese für Interessenten bereits im Vorfeld einer Besichtigung real und lebhaft.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gerne beantworten wir all Ihre Fragen.